AGB

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1. Haftungsausschluss
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2. Rechtsbeziehungen
1. Soweit Waren oder Dienstleistungen über den „Online-Anzeiger“ angeboten werden, kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Nehmer/Käufer zustande.

2. Alle Ansprüche, die unmittelbar oder mittelbar aus diesen Vertragsbeziehungen resultieren, richten sich ausschließlich gegen den Anbieter und dem Nehmer /Käufer. Es gelten die AGB und sonstigen Rechtshinweise.

3. Untersagungen / Voraussetzungen /Ausschluss
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4. Urheberrecht
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Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten.

5. Datenschutz
1. Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmerdaten, die zur Identifikation der einzelnen Nutzer führen, zu speichern.

2. Jeder Nutzer kann die über ihn gespeicherten Daten unter „Mein Konto“ einsehen und deren Löschung ausführen. (wenn vorhanden)

3. Der Missbrauch der im „Online-Anzeiger = suyderoogh.de“ veröffentlichen Daten (wie z.B.
e-mail Adressen, Wohnorte, Webadressen o. ä.) ist nicht zulässig. Diese Daten dürfen nur zur Kontaktaufnahme zwecks der Anzeige in Sachen „Möchte mieten“ mit ehrlicher Absicht verwendet werden.

6. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die unwirksame Bestimmung in eine rechtswirksame Bestimmung verändert wird, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Vertragsabschluß, Mietpreis und Nebenkosten, Stornierungen!

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zum Abschluss, indem der Mieter seine Buchungsbestätigung erhält und wie dort angegeben eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen leistet.

(Digitale Buchungsbestätigung)

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der  im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden.

  1. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten

(z.B. Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
(Ausgenommen extra in der Buchungsbestätigung aufgeführt)

Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu gestellt.

  1. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an die Ferienhaus und Bootsvermittlung eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.

Die Kaution kann je nach Haus unterschiedlich hoch sein und wird mit der letzten Zahlung, vier Wochen vor Reiseantritt, auf das Konto überwiesen.
Sind keine Schäden vom Mieter verursacht worden, wird die Kaution innerhalb von drei Wochen nach Abreise ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Der Mieter verpflichtet sich
dem Vermieter die Bankverbindung IBAN und BIC per email zu-zu-senden.
Sollte in der Mietzeit ein Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, wird die Kaution dem Schaden gegenüber berechnet und einbehalten.

  1. Mietdauer / Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 15.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies der Vermittlung mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermittler oder der von dieser benannten Kontaktperson bis spätestens 10.00 Uhr  in besenreinem Zustand übergeben.

Der Mieter hat folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs,
Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer,
Reinigung des Backofens und des Grills,

Bei Nichterfüllung entstehen folgende Kosten

Mülleimer nicht geleert:            € 5
Spülmaschine nicht geleert:     € 5
Backofen/Grill verunreinigt:     € 10

Diese Kosten werden von der Kaution einbehalten.

  1. Rücktritt durch den Mieter/Stornierung

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Im Fall einer Stornierung behalten wir uns vor, einen Kosten- Ausfallaufwand zu berechnen:

– bei Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises

– bei Stornierung bis 44 – 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises

– bei Stornierung ab 29 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Vermittlung hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommenen Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren in Höhe von € 100 anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, die Kosten sind sehr gering.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Gesamtmietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig (Missachtung der Hausordnung und/oder des Vertrages) verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermittler von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände/unabwendbarer Ereignisse

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermittlung oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung u.s.w).
Der Vermieter haftet nicht für auf oder um unser Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards oder ähnliches!

  1. Tierhaltung

Hunde dürfen in den Häusern nicht gehalten und zeitweilig verwahrt werden, die als solche auf www.suyderoogh.de ausgewiesen sind. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.  Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt und geahndet werden. so wird dem Mieter von der Kaution 100 € einbehalten.
Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Tierhaare in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden 100 € von der Kaution einbehalten.
Weitere Schäden werden in Rechnung gestellt.

  1. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen sind in schriftlicher Form einzureichen.

  1. Hausordnung

Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phongeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

  1. Internet

Ist in dem von Ihnen angemieteten Ferienhaus ein Internetanschluss vorhanden, ist es Ihnen untersagt Rechtsradikale, Pornographische und andere untersagte Seiten, sowie Handlungen zu Besuchen/tätigen. Strafrechtliche Verfolgung gilt dem Mieter der in der Tatzeit das Ferienhaus gemietet hat und nicht der Hauseigentümer der das Internet zur Verfügung stellt.

  1. Rufschädigung

Mietern wird untersagt, sich in irgendeiner Form öffentlich im Internet negativ über das Objekt zu äußern, auch nicht anonym.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet je nach Standort des Hauses niederländisches/deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Erstellt nach dem Muster des deutschen Tourismusverbandes!